Der Betroffenen wird für das Verfahren der Rechtsbeschwerde ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts bewilligt.
Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 11. Juni 2021 und der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim vom 6. Juli 2021 die Betroffene in ihren Rechten verletzt haben.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
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