Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Nachlassgericht -vom 20.8.2013 wird zurückgewiesen.
2.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.050 € festgesetzt.
I.
Der Erblasser ist am 9.10.2012 im Alter von 43 Jahren verstorben. Er war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Eine letztwillige Verfügung wurde von ihm nicht errichtet. Die bisher von dem Nachlassgericht ermittelten gesetzlichen Erben haben alle die Erbschaft ausgeschlagen.
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