1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.1.2019 dahingehend abgeändert, dass der Kläger verurteilt wird, an den Beklagten als Testamentsvollstrecker der am 7. November 2012 in Hamburg verstorbenen R. K. 35.005,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.6.2018 zu zahlen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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