OLG Düsseldorf - Urteil vom 14.12.2023
13 U 206/22
Normen:
BGB § 2039; ZPO § 767 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 19.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 116/21

Betreiben der Zwangsvollstreckung eines Mitglieds der ungeteilten Erbengemeinschaft aus einer notariellen Urkunde hinsichtlich Zahlung von Erbbauzins an die Erbengemeinschaft; Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses; Vereinbarungen im Erbbaurechtsvertrag als Begründung eines Nachbarerbbaurechts

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2023 - Aktenzeichen 13 U 206/22

DRsp Nr. 2024/3308

Betreiben der Zwangsvollstreckung eines Mitglieds der ungeteilten Erbengemeinschaft aus einer notariellen Urkunde hinsichtlich Zahlung von Erbbauzins an die Erbengemeinschaft; Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses; Vereinbarungen im Erbbaurechtsvertrag als Begründung eines Nachbarerbbaurechts

Ein Nachbarerbbaurecht, das 55 Jahre lang "gelebt" wurde, verpflichtet den Erbbauberechtigten nach Treu und Glauben zur Zahlung des Erbbauzinses.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 19.05.2022 - 1 O 116/21 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die der Streithelferin entstandenen Kosten trägt diese selbst.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2039; ZPO § 767 Abs. 1;

Gründe

I.