I.
Der Beteiligte zu 1. ist der Erbe des am 5. Juni 1997 verstorbenen Betroffenen. Mit Beschluß vom 30. März 1995 hatte das Amtsgericht den Beteiligten zu 4. zum Betreuer des Betroffenen bestellt und ihm unter anderem die "Wahrnehmung der Vermögenssorge" und "Regelungen im Zusammenhang mit der Verpachtung/Überlassung des Hofes" übertragen.
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