Der Kläger macht gegen die Beklagte einen Pflichtteilsanspruch geltend. Dabei streiten die Parteien um die Bewertung einer Landstelle.
Die Beklagte hat zusammen mit ihrem am 8. November 1981 verstorbenen Ehemann, dem Erblasser, den 1942 geborenen Kläger, einen Neffen des Erblassers, am 20. Juni 1968 adoptiert. Das Ehepaar hatte keine eigenen Kinder. Der Erblasser war Eigentümer einer Landstelle mit Wohngebäude, Wirtschaftsgebäuden und ursprünglich ca. 15 ha Land, das überwiegend aus Acker- und Weideland, zum kleinen Teil aus Moor bestand. Dieser Grundbesitz bildete einen Ehegattenhof nach der Höfeordnung. 1979 wurde der Hofvermerk aufgrund des zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung gelöscht.
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