I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob bei einem Sachvermächtnis der Wert des Grundstücks mit oder ohne des zugunsten des Ehemanns der Erblasserin (Erblin) eingeräumten Nießbrauchs zu bewerten ist (§ 25 ErbStG).
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller beantragt,
- die Aussetzung der Vollziehung des ErbSt-Bescheids vom 21.10.1999 in Höhe eines Teilbetrags von 53.360 DM wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit,
- hilfsweise die Beschwerde zum BFH zuzulassen.
Der Antragsgegner (Finanzamt - FA -) beantragt,
den Antrag abzulehnen.
II.
Der Antrag ist unbegründet.
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