I.
Streitig ist die erbschaftsteuerrechtliche Bewertung eines Sachleistungsanspruchs.
Die am 27.9.1993 verstorbene Frau I X wurde aufgrund des notariellen Erbvertrags vom 11.12.1992 vom Kläger (Kl) und seinem Bruder zu je 1/2 beerbt.
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