FG München - Urteil vom 15.09.1999
4 K 2053/96
Normen:
ErbStG 1991 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG 1991 § 12 Abs. 1 ; BewG § 9 ; BewG § 12 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 388

Bewertung eines Sachleistungsanspruches bei noch nicht erfülltem Vertrag bei der Erbschaftsteuer

FG München, Urteil vom 15.09.1999 - Aktenzeichen 4 K 2053/96

DRsp Nr. 2001/2213

Bewertung eines Sachleistungsanspruches bei noch nicht erfülltem Vertrag bei der Erbschaftsteuer

1. Grundstücke werden bei einem Erwerb von Todes wegen nur dann mit dem (günstigeren) Einheitswert angesetzt, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes dem Erblasser gehörten. 2. Im Falle des Todes des Erblassers vor Eintragung seines Erwerbs im Grundbuch ist sein Sachleistungsanspruch aus dem noch nicht erfüllten Kaufvertrag mit dem gemeinen Wert anzusetzen.

Normenkette:

ErbStG 1991 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG 1991 § 12 Abs. 1 ; BewG § 9 ; BewG § 12 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist die erbschaftsteuerrechtliche Bewertung eines Sachleistungsanspruchs.

Die am 27.9.1993 verstorbene Frau I X wurde aufgrund des notariellen Erbvertrags vom 11.12.1992 vom Kläger (Kl) und seinem Bruder zu je 1/2 beerbt.