Die beiden Kläger sind Erben der 1976 verstorbenen A. Zu ihrem Nachlaß gehörten u.a. Anteile an der Metallwerke A GmbH und der B GmbH. Über den gemeinen Wert dieser Anteile wird gestritten.
Gegenstand des Klageverfahrens wurden auf Antrag der Kläger (vgl. §
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