Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1989 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Mit notariellem Vertrag vom... März 1989 übertrug der Kläger im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die Grundstücke seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von insgesamt 6,8 ha Weinberge, 0,9 ha Wiesen sowie zur Hofstelle gehörende bebaute Grundstücksflächen von 0,3 ha auf seine beiden Töchter H und S. H sollte danach den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb fortführen. Dazu erhielt sie 5,l ha Weinberge, die Wiesenflächen und die Hofstelle sowie alle übrigen zum Betrieb gehörenden Wirtschaftsgüter. Sie übernahm auch die Verbindlichkeiten und brachte sämtliche Aktiva und Passiva in den bereits bestehenden landwirtschaftlichen Einzelbetrieb ihres Ehemannes ein. S, die als weichende Erbin abgefunden werden sollte, erhielt 1,7 ha Weinberge, die sie seither mit 0,7 ha selbst bewirtschaftet und im übrigen (1 ha) verpachtet hat.
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