BGH - Urteil vom 08.07.1991 (II ZR 246/90) - DRsp Nr. 1992/583
BGH, Urteil vom 08.07.1991 - Aktenzeichen II ZR 246/90
DRsp Nr. 1992/583
Übernehmer-Haftung bei Veräußerung des gesamten Geschäftsvermögens einer handelsrechtlichen Personengesellschaft durch den persönlich haftenden Gesellschafter:a. kein Einfluß des Fehlens eines die Veräußerung tragenden Gesellschafter-Beschlusses;b. im Falle einer Kommanditgesellschaft-Haftung unabhängig von der Frage, ob ein Kommanditist, dessen persönliche Haftung ganz oder teilweise noch fortbesteht, neben seiner Kommanditbeteiligung noch nennenswertes anderes Vermögen hat;c. keine Haftung für Privatschulden des Gesellschafters, auch wenn die Beteiligung an der Gesellschaft dessen im wesentlichen ganzes Vermögen darstellt.