Der Kläger ist der Sohn aus 1. Ehe und alleinige Erbe des im Jahr 1996 verstorbenen M. B. (im folgenden: Erblasser), die Beklagte war seit 1986 dessen zweite Ehefrau. Nach dem Erbfall vereinnahmte die Beklagte Guthaben in Höhe von 43633 DM auf Konten des Erblassers bei der D ...Bank K, deren Zahlung der Kläger begehrt.
Darüber hinaus verlangt er Zahlung eines 50 %-igen Anteils der Guthaben mehrerer Gemeinschaftskonten des Erblassers und der Beklagten bei der Banque I a L, die im Zeitpunkt des Erbfalls mit 38858,89 DM, 81851,04 US-$ und 3354730 Belg. France valutierten (GA Bl. 4, 5).
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