Der Erblasser war Eigentümer der im Grundbuch von Züsedom, Bl. ..., eingetragenen Grundstücke, Gemarkung Züsedom, ... (Bodenreformland).
Bekl. als Eigentümer von Bodenreformland eingetragenDer Beklagte (Bekl.) wurde am 28.5.1990 aufgrund Erbscheins des staatlichen Notariats Pasewalk vom 11.10.1988 als Eigentümer der vorgenannten Grundstücke in das Grundbuch eingetragen. Er war vor und nach dem 15.3.1990 im Volkseigenen Maschinenbau (VEM) E. tätig.
Auflassungsvormerkung für klagendes Land eingetragen Klage auf Auflassung und Eintragungsbewilligung
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