Checkliste: Beratung des Erblassers bei Erbfällen mit Auslandsberührung |
1. |
Formvorschriften |
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1.1 |
Ist
das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen
anzuwendende Recht vom 05.10.1961 bzw. Art. |
... |
1.2 |
Oder verweist das maßgebliche Kollisionsrecht auf bestimmte Formvorschriften? |
... |
1.2.1 |
Welchen Inhalt haben die anwendbaren Formvorschriften? |
... |
1.2.2 |
Ist die Hinzuziehung von Zeugen zwingend vorgeschrieben? Ggf. Qualifikation der Zeugen. |
... |
1.2.3 |
Wird ein öffentliches Testament anerkannt? |
... |
1.3 |
Werden Erbverträge anerkannt? |
... |
1.4 |
Werden gemeinschaftliche Testamente anerkannt? |
... |
1.5 |
Ist ein Testament im Ausland ein Nachweis einer Erbberechtigung oder ein Vollstreckungstitel? |
... |
1.5.1 |
Voraussetzungen? |
... |
1.5.2 |
Umfang |
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2. |
Feststellung des Erbstatuts |
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2.1 |
Handelt
es sich bei dem ausländischen Staat um einen Staat, in dem die |
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2.2 |
Verweist das Kollisionsrecht eines Drittstaates auf |
... |
2.2.1 |
die Staatsangehörigkeit |
... |
2.2.2 |
den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt |
... |
2.2.3 |
die Belegenheit bei unbeweglichen Gegenständen |
... |
2.2.3.1 |
Ist eine Nachlassspaltung möglich? |
... |
2.2.3.2 |
Ist eine Rechtswahl (auch) bzgl. des Erbstatuts möglich? |
... |
2.2.4 |
Gibt es Besonderheiten bzgl. bestimmter Nachlassgegenstände? |
... |
3. |
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