Checkliste: Beratung des Erblassers bei Erbfällen mit Auslandsberührung

Checkliste: Beratung des Erblassers bei Erbfällen mit Auslandsberührung

 

1.

Formvorschriften

 

1.1

Ist das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 05.10.1961 bzw. Art. 27 EuErbVO im Verhältnis der Bundesrepublik und dem Land des Erblassers anwendbar? Bestehen andere (internationale) Abkommen?

...

1.2

Oder verweist das maßgebliche Kollisionsrecht auf bestimmte Formvorschriften?

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1.2.1

Welchen Inhalt haben die anwendbaren Formvorschriften?

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1.2.2

Ist die Hinzuziehung von Zeugen zwingend vorgeschrieben? Ggf. Qualifikation der Zeugen.

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1.2.3

Wird ein öffentliches Testament anerkannt?

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1.3

Werden Erbverträge anerkannt?

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1.4

Werden gemeinschaftliche Testamente anerkannt?

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1.5

Ist ein Testament im Ausland ein Nachweis einer Erbberechtigung oder ein Vollstreckungstitel?

...

1.5.1

Voraussetzungen?

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1.5.2

Umfang

 

2.

Feststellung des Erbstatuts

 

2.1

Handelt es sich bei dem ausländischen Staat um einen Staat, in dem die EuErbVO gilt?

 

2.2

Verweist das Kollisionsrecht eines Drittstaates auf

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2.2.1

die Staatsangehörigkeit

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2.2.2

den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt

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2.2.3

die Belegenheit bei unbeweglichen Gegenständen

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2.2.3.1

Ist eine Nachlassspaltung möglich?

...

2.2.3.2

Ist eine Rechtswahl (auch) bzgl. des Erbstatuts möglich?

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2.2.4

Gibt es Besonderheiten bzgl. bestimmter Nachlassgegenstände?

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3.