Checkliste: Inanspruchnahme durch Pflichtteilsberechtigten |
1. |
Ist der Anspruchsteller pflichtteilsberechtigt? |
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1.1 |
Gehört der Anspruchsteller zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis (§ 2303 BGB)? |
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1.2 |
Welche Quote (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB) kann er geltend machen? Prüfung der gesetzlichen Erbfolge. |
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2. |
Wurde auf den Erbteil bzw. Pflichtteil gem. § 2346 BGB verzichtet? |
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3. |
Wurde der Pflichtteil nach den §§ 2333 ff. BGB wirksam entzogen? |
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4. |
Liegt eine Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht nach § 2338 BGB vor? |
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5. |
Liegen Gründe für eine Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit vor (§§ 2339, 2345 Abs. 2 BGB)? |
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6. |
Wurde vor dem 01.04.1998 ein vorzeitiger Erbausgleich durchgeführt? |
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7. |
Ist das Pflichtteilsrecht des Ehegatten durch rechtshängiges Verfahren nach § 1933 BGB erloschen? |
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8. |
Hat der Anspruchsteller die Erbschaft oder das Vermächtnis ausgeschlagen? Lagen die Voraussetzungen |
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8.1 |
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8.2 |
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8.3 |
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8.4 |
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9. |
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10. |
Wird ein Auskunfts- und/oder Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB geltend gemacht? |
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10.1 |
Ist der Anspruchsteller Miterbe? |
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10.2 |
Wurde bereits Auskunft erteilt? |
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10.3 |
Ist die Auskunft vollständig? |
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10.4 |
Ist eine eidesstattliche Versicherung gefordert? |
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10.5 |
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