Checkliste: Inanspruchnahme durch Pflichtteilsberechtigten

Checkliste: Inanspruchnahme durch Pflichtteilsberechtigten

 

 

1.

Ist der Anspruchsteller pflichtteilsberechtigt?

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1.1

Gehört der Anspruchsteller zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis (§  2303 BGB)?

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1.2

Welche Quote (§  2303 Abs.  1 Satz 2 BGB) kann er geltend machen? Prüfung der gesetzlichen Erbfolge.

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2.

Wurde auf den Erbteil bzw. Pflichtteil gem. §  2346 BGB verzichtet?

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3.

Wurde der Pflichtteil nach den §§  2333  ff. BGB wirksam entzogen?

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4.

Liegt eine Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht nach §  2338 BGB vor?

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5.

Liegen Gründe für eine Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit vor (§§  2339, 2345 Abs.  2 BGB)?

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6.

Wurde vor dem 01.04.1998 ein vorzeitiger Erbausgleich durchgeführt?

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7.

Ist das Pflichtteilsrecht des Ehegatten durch rechtshängiges Verfahren nach §  1933 BGB erloschen?

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8.

Hat der Anspruchsteller die Erbschaft oder das Vermächtnis ausgeschlagen? Lagen die Voraussetzungen

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8.1

des §  2306 Abs.  1 BGB,

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8.2

des § 2307 BGB,

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8.3

des §  2303 Abs.  2 Satz 2 BGB oder

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8.4

des §  1371 Abs.  3 BGB vor?

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9.

Haftet der Eintretende nach §  2320 BGB ?

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10.

Wird ein Auskunfts- und/oder Wertermittlungsanspruch nach §  2314 BGB geltend gemacht?

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10.1

Ist der Anspruchsteller Miterbe?

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10.2

Wurde bereits Auskunft erteilt?

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10.3

Ist die Auskunft vollständig?

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10.4

Ist eine eidesstattliche Versicherung gefordert?

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10.5