FG Münster vom 08.06.1999
6 K 4017/97 F
Fundstellen:
EFG 1999, 945

Darlehensgewährung durch Kinder der Gesellschafter

FG Münster, vom 08.06.1999 - Aktenzeichen 6 K 4017/97 F

DRsp Nr. 2001/3024

Darlehensgewährung durch Kinder der Gesellschafter

Darlehensverträge zwischen einer Personengesellschaft und den volljährigen im Betrieb verantwortlich beschäftigten Söhnen der Gesellschafter, die das Unternehmen fortführen sollen, können steuerlich auch dann anerkannt werden, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang mit den zuvor von den Gesellschafter-Eltern (nach vorheriger Entnahme aus der Gesellschaft) schenkweise zugewendeten Darlehensbeträgen besteht (gegen Tz. 9 des BdF-Schreibens vom 1.12.1992, BStBl I, 729).

Gründe:

Streitig ist die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen.

Die Klägerin betreibt den Handel mit Baustoffen sowie Fliesenlegerei, Bedachungen und Klempnerei. An der Klägerin sind beteiligt die Firma A. GmbH als Komplementärin ohne eine Einlage sowie die Herren B. und C. zu je 50 % am Haftungskapital von 120.000,00 DM.