BFH vom 17.06.1994
III R 30/92

Darlehensverträge zwischen Eltern und minderjährigen Kindern

BFH, vom 17.06.1994 - Aktenzeichen III R 30/92

DRsp Nr. 1997/8527

Darlehensverträge zwischen Eltern und minderjährigen Kindern

Grundsätzliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Darlehensvertrages zwischen einem minderjährigen Kind als Darlehensgeber und seinem Vater als Darlehensnehmer ist, daß das Kind bei Abschluß des Mietvertrags durch einen Ergänzungspfleger vertreten ist. Dies gilt auch dann, wenn die Darlehensvaluta aus geschenkten Mitteln stammt.

Für die Praxis:

In diesem Zusammenhang ist ferner zu beachten, daß die Darlehensgewährung aus geschenkten Mitteln nur dann anerkannt werden kann, wenn Schenkung und Darlehen sachlich und zeitlich unabhängig voneinander vorgenommen worden sind.