FG Niedersachsen - Urteil vom 04.02.1999
V (VIII) 315/97
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12 Nr. 2 ; BGB §§ 547, 590b ;
Fundstellen:
ZEV 2000, 468

Dauernde Last, Aufwendungen für Umbaumaßnahmen anlässlich eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages

FG Niedersachsen, Urteil vom 04.02.1999 - Aktenzeichen V (VIII) 315/97

DRsp Nr. 2000/7735

Dauernde Last, Aufwendungen für Umbaumaßnahmen anlässlich eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages

1. Wiederkehrende Leistungen ohne Bezug zu einem vom Versprechensempfänger dafür erhaltenen Vermögenswert stellen Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht i.S.v. § 12 Nr. 2 EStG dar. 2. Ist ein Stpfl. aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages nur verpflichtet, "gewöhnliche Ausbesserungen" an den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden zu übernehmen und übersteigen die vom Stpfl. vorgenommenen Umbaumaßnahmen dieses Ausmaß beträchtlich, dann haben die Aufwendungen insoweit keinen Bezug zum Wirtschaftsüberlassungsvertrag und sind Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht i.S.v. § 12 Nr. 2 EStG. Das gilt insbesondere, wenn der Stpfl. auf einen etwaigen Aufwendungsersatzanspruch gemäß §§ 547, 590 b BGB verzichtet.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12 Nr. 2 ; BGB §§ 547, 590b ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages und die Steuerfreiheit der entnommenen Altenteilerwohnung.

Der Kläger ist Diplomforstwirt, seine Ehefrau ausgebildete Landwirtin.