1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 26.07.2021, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
3. Der auf Donnerstag, den 22.12.2022, 15.30 Uhr, anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung wird aufgehoben.
I.
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