FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.02.1999
4 K 2180/98
Fundstellen:
EFG 1999, 619
ZEV 1999, 244

Ehebedingte Schenkung eines Familienwohnheims mit Einliegerwohnung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.1999 - Aktenzeichen 4 K 2180/98

DRsp Nr. 2001/3180

Ehebedingte Schenkung eines Familienwohnheims mit Einliegerwohnung

Eine steuerbefreite Zuwendung eines Familienwohnheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG liegt nicht vor, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem die Hauptwohnung von den Ehegatten selbst genutzt wird und die Einliegerwohnung fremdvermietet ist.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Grundstückszuwendung steuerpflichtig ist.

Der Ehemann der Klägerin war Alleineigentümer mehrerer unbebauter Grundstücke, die mit einem Einheitswert von 21.700,-- DM als Stückländerei bewertet sind, und eines Hausgrundstücks in ... A., das als Zweifamilienhaus bewertet und dessen Einheitswert zum 01. Januar 1995 auf 290.400,-- DM festgestellt worden ist (Bl. 18 der Schenkungsteuerakten) . Eine der beiden Wohnungen des Hausgrundstücks mit einer Gesamtnutzfläche von 457,15 qm ist fremdvermietet. Die Wohnfläche dieser Wohnung beträgt 63,98 qm.