Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf 2.000,00 € festgesetzt. Unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung wird der Verfahrenswert für die erste Instanz auf ebenfalls 2.000,00 € festgesetzt.
I.
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