I. 1. Am 8.1.1990 verstarb in München die Erblasserin kinderlos. Die Beteiligten zu 1) bis 3) sind Verwandte der Erblasserin und - vorbehaltlich einer Verfügung von Todes wegen - deren gesetzliche Erben.
Die Erblasserin hinterließ (u.a.) ein handschriftliches Testament vom 11.12.1989 folgenden Inhalts:
"Testament
Als meine Erben setze ich ein meine Stiefsöhne ... (Bet. zu 4 und 5) jeweils zu einem Drittel.
Das verbleibende Drittel sollen jeweils zu gleichen Teilen erben
... (Bet. zu 2)
... (Bet. zu 3)
... (Bet. zu 1)
... (Bet. zu 6) ... ."
Mit Beschluß vom 12.2.1990 ordnete das Amtsgericht Nachlaßpflegschaft an; Nachlaßpfleger ist der Beteiligte zu 7).
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