Der Antrag wird auf Kosten des Beklagten abgelehnt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.800 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht im Einverständnis der Beteiligten durch den Berichterstatter (§§ 87a Abs.
Der auf die Zulassungsgründe nach §
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