Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Homburg vom 3.11.2017 -
Das Nachlassgericht wird angewiesen, den Beteiligten zu 4 als Testamentsvollstrecker zu entlassen und die Beteiligte zu 5 als Ersatztestamentsvollstreckerin zu entlassen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen tragen der Beteiligte zu 4 zu 4/5 und die Beteiligte zu 5 zu 1/5. Außergerichtliche Kosten werden in beiden Instanzen nicht erstattet.
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