A.
Die Beteiligte zu 1) ist die Tochter des nnnnnnnn aus dessen erster Ehe. Ihr Vater war der zweite Ehemann der Erblasserin, die vor ihm verstarb. Die Beteiligte zu 2) ist die einzige Nichte der Erblasserin. Deren Eltern und Geschwister sind vorverstorben. Die Erblasserin hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen.
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