Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Aachen vom 24. Februar 2014 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.288,06 €
I.
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