I. Die Erblasserin ist im Alter von 90 Jahren verstorben. Sie war seit 1956 verwitwet. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind ihre ehelichen Söhne. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus zwei Grundstücken. Die Erblasserin hatte im Dezember 1986 einen Schlaganfall erlitten. In der Folgezeit war bei mehreren ärztlichen Untersuchungen Rindenblindheit festgestellt worden. In der letzten Zeit vor ihrem Tod war für die Erblasserin Pflegschaft angeordnet.
In einem privatschriftlichen Testament vom 18.7.1984 hat die Erblasserin folgendes verfügt:
Nach meinem Ableben erhält mein Sohn Heinz (Beteiligter zu 2) aus meinem Nachlaß D.M. 30.000,-... vorweg ausbezahlt.
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