Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Husum vom 20. Februar 2013 geändert. Der Antrag der Beteiligten zu 2. auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten I. Instanz trägt die Beteiligte zu 2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 69.300,00 €.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|