Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte berechtigt war, für den Veranlagungszeitraum 1976 einen negativen Feststellungsbescheid an die inzwischen verstorbene Klägerin des vorliegenden Verfahrens Frau W... in Bezug auf eine (nicht bestehende) Beteiligung an der W... KG (KG) zu erlassen.
Die Kläger zu 1) bis 3) sind Kinder und Erben der während des Klageverfahrens verstorbenen Frau W... (W); der Kläger zu 3) ist gleichzeitig Testamentsvollstrecker.
Gesellschafter der (bis dahin als OHG bestehenden) KG waren bis 31.5.1973 W und die Beigeladene, die V... GmbH (V). Ab 1.6.1973 war V persönlich haftende Gesellschafterin der KG, W schied aus, an ihrer Stelle wurden die Kläger 1-3 Kommanditisten.
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