FG Hamburg - Urteil vom 20.03.2001
V 299/97
Normen:
AO § 179 Abs. 3 ; AO § 180 Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1010

Erlass eine negativen Feststellungsbescheids als Ergänzungsbescheid

FG Hamburg, Urteil vom 20.03.2001 - Aktenzeichen V 299/97

DRsp Nr. 2002/4568

Erlass eine negativen Feststellungsbescheids als Ergänzungsbescheid

1. Negativer Feststellungsbescheid als Ergänzungsbescheid i.S.v. § 179 Abs. 3 AO. 2. Zur Auslegung des Begriffs "von geringer Bedeutung" § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO. 3. Zur Aktivlegitimation eines Testamentsvollstreckers.

Normenkette:

AO § 179 Abs. 3 ; AO § 180 Abs. 3 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte berechtigt war, für den Veranlagungszeitraum 1976 einen negativen Feststellungsbescheid an die inzwischen verstorbene Klägerin des vorliegenden Verfahrens Frau W... in Bezug auf eine (nicht bestehende) Beteiligung an der W... KG (KG) zu erlassen.

Die Kläger zu 1) bis 3) sind Kinder und Erben der während des Klageverfahrens verstorbenen Frau W... (W); der Kläger zu 3) ist gleichzeitig Testamentsvollstrecker.

Gesellschafter der (bis dahin als OHG bestehenden) KG waren bis 31.5.1973 W und die Beigeladene, die V... GmbH (V). Ab 1.6.1973 war V persönlich haftende Gesellschafterin der KG, W schied aus, an ihrer Stelle wurden die Kläger 1-3 Kommanditisten.