KG - Beschluss vom 11.04.2000
1 W 8565/98
Normen:
BGB § 2267 ; BW Niederlande Art. 977, 1000 ;
Fundstellen:
FGPrax 2000, 240
ZEV 2000, 512

Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in getrennten Urkunden; Auslegung niederländischer Formvorschriften für die Errichtung eines Testaments

KG, Beschluss vom 11.04.2000 - Aktenzeichen 1 W 8565/98

DRsp Nr. 2005/3765

Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in getrennten Urkunden; Auslegung niederländischer Formvorschriften für die Errichtung eines Testaments

»1. Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in getrennten Urkunden setzt voraus, dass die Gemeinschaftlichkeit der Erklärungen nach den allgemeinen Grundsätzen formgerechter Äußerung eines letzten Willens aus beiden Einzeltestamenten selbst wenigstens andeutungsweise nach außen erkennbar ist; es reicht nicht aus, wenn beide Testamente am selben Tag und Ort errichtet worden sind und sich nach Inhalt und Fassung im Wesentlichen gleichen.