Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 17.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerinnen begehren die Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II zu Händen der Klägerin zu 1 für sieben, derzeit abgemeldete Fahrzeuge (Porsche Cayenne, Ferrari F 355, Ferrari F 430, Bentley Continental GTC, Jeep CJ 7, Motorrad Harley Davidson 355, Motorrad Yamaha R1) auf den am ...2012 verstorbenen Wolfgang S., der Halter der Fahrzeuge war. Die Klägerin zu 1 ist die Witwe des Verstorbenen, die Klägerinnen zu 2 und 3 sind dessen Töchter. Darüber hinaus hat der Verstorbene einen Sohn aus erster Ehe.
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