KG - Beschluss vom 04.05.2013
6 W 58/13
Normen:
BGB § 2368;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 07.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 62 VI 111/13

Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zu Gunsten des Alleinerben

KG, Beschluss vom 04.05.2013 - Aktenzeichen 6 W 58/13

DRsp Nr. 2015/9110

Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zu Gunsten des Alleinerben

Zwar kann ein Alleinerbe nicht zugleich alleiniger Testamentsvollstrecker sein. Jedoch kann von einer Einsetzung zum Alleinerben nicht ausgegangen werden, wenn der Nachlass mit zahlreichen Vermächtnissen belastet ist und dem Erben nicht einmal 10% des Nachlasswertes verbleiben.

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Nachlassgerichts vom 07. März 2013 aufgehoben und das Nachlassgericht angewiesen, das beantragte Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen.

Normenkette:

BGB § 2368;

Gründe:

Die am 15. März 2013 beim Nachlassgericht eingegangene Beschwerde des Antragstellers gegen den am 12. März 2013 zugestellten Beschluss des Nachlassgerichts, durch den sein Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnis zurückgewiesen worden ist, ist gemäß §§ 58 ff FamFG zulässig; der Antragsteller ist durch die Zurückweisung seines Antrages beschwert und seine Beschwerde ist form- und fristgerecht beim Nachlassgericht eingelegt worden.

Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Die Zurückweisung des Antrages auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.