BFH - Urteil vom 13.02.2003
X R 6/99
Normen:
EStG § 10e Abs. 1 S. 8 § 26b ; GG Art. 3, 6 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 770
ZEV 2003, 254
ZfIR 2004, 130

Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten

BFH, Urteil vom 13.02.2003 - Aktenzeichen X R 6/99

DRsp Nr. 2003/6411

Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten

1. Anschaffungen des Ehegatten von einer Erbengemeinschaft, der der andere Ehegatte als Miterbe angehört, sind in Höhe von dessen Erbquote nicht begünstigt. Das gilt auch für die Anschaffung einer selbstgenutzten Wohnung von einer solchen Erbengemeinschaft.2. Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 10 e Abs. 1 Satz 8 EStG bestehen keine Bedenken.

Normenkette:

EStG § 10e Abs. 1 S. 8 § 26b ; GG Art. 3, 6 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob es sich auch dann um die Anschaffung eines Anteils an einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten (§ 10e Abs. 1 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) handelt, wenn der eine Ehegatte die Wohnung von einer Erbengemeinschaft erwirbt, der der andere Ehegatte als Miterbe angehört.