Es wird festgestellt, dass der Kläger zu 1/3 am Nachlass der am 23.02.2007 in Ravensburg verstorbenen Frau (...), zuletzt wohnhaft (...), beteiligt ist.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Widerklage wird abgewiesen.
4.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner 2/3.
5.Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Streitwert der Klage: | 1.200.000,- € |
Streitwert der Widerklage: | 50.000,- € |
Gesamtstreitwert: | 1.250.000,- € |
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