FG Münster - Urteil vom 07.03.1991
3 K 8178/88
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1, § 16 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 1991, 737

FG Münster - Urteil vom 07.03.1991 (3 K 8178/88) - DRsp Nr. 1999/10686

FG Münster, Urteil vom 07.03.1991 - Aktenzeichen 3 K 8178/88

DRsp Nr. 1999/10686

Es verbleibt bei der getrennten Besteuerung von aufeinanderfolgenden Schenkungen, wenn die Ehefrau von ihrem Ehemann Geldmittel geschenkt bekommt und am gleichen Tag ihrer Tochter weiterschenkt und eine Willensäußerung des Ehemannes, durch die die Ehefrau in der Verfügung beschränkt wäre, nicht vorliegt.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1, § 16 Abs. 1 ;
Fundstellen
EFG 1991, 737