FG Münster - Urteil vom 07.03.1991 (3 K 8178/88) - DRsp Nr. 1999/10686
FG Münster, Urteil vom 07.03.1991 - Aktenzeichen 3 K 8178/88
DRsp Nr. 1999/10686
Es verbleibt bei der getrennten Besteuerung von aufeinanderfolgenden Schenkungen, wenn die Ehefrau von ihrem Ehemann Geldmittel geschenkt bekommt und am gleichen Tag ihrer Tochter weiterschenkt und eine Willensäußerung des Ehemannes, durch die die Ehefrau in der Verfügung beschränkt wäre, nicht vorliegt.