BayObLG - Beschluss vom 27.03.2003
1Z BR 7/03
Normen:
BGB § 2229 Abs. 4 § 2358 Abs. 1 ; EGBGB Art. 3 Abs. 3 Art. 25 Abs. 1 Art. 26 Abs. 1 ; FGG § 12 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1597
OLGReport-BayObLG 2003, 262
Vorinstanzen:
LG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 339/02
AG Straubing, - Vorinstanzaktenzeichen VI 587/00

Formerfordernisse bezüglich eines im Ausland errichteten Testaments - Ermittlungspflicht bei Feststellung der Testierunfähigkeit

BayObLG, Beschluss vom 27.03.2003 - Aktenzeichen 1Z BR 7/03

DRsp Nr. 2003/7868

Formerfordernisse bezüglich eines im Ausland errichteten Testaments - Ermittlungspflicht bei Feststellung der Testierunfähigkeit

»1. Zu den Formerfordernissen eines in New York/USA von einem Deutschen errichteten Testaments. 2. Zum Umfang der Ermittlungspflicht bei Feststellung der Testierunfähigkeit.«

Normenkette:

BGB § 2229 Abs. 4 § 2358 Abs. 1 ; EGBGB Art. 3 Abs. 3 Art. 25 Abs. 1 Art. 26 Abs. 1 ; FGG § 12 ;

Gründe:

I.

Die Erblasserin ist im Alter von 69 Jahren in New York/USA verstorben, wo sie seit den fünfziger Jahren Wohnsitz und Aufenthalt hatte. Sie war in New York als Hausangestellte und Kindermädchen bei den Eltern des Beteiligten zu 1 tätig und wohnte jahrzehntelang im Haushalt ihrer Arbeitgeber, später in einer ihr von diesen zur Verfügung gestellten Wohnung in der Nachbarschaft und zuletzt in einem Pflegeheim.

Die Erblasserin besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr Nachlass besteht aus einer Eigentumswohnung in Straubing und einem Guthaben bei einem dortigen Geldinstitut.

Die Erblasserin errichtete am 29.7.1974 vor einem Notar in Straubing ein Testament, in dem sie ihre Schwester S. als Alleinerbin und deren Abkömmlinge zu Ersatzerben einsetzte. S. ist 1999 vorverstorben. Deren Abkömmlinge sind der Beteiligte zu 2 und dessen 2002 nachverstorbener Bruder B.; letzterer ist von dem Beteiligten zu 2 und dem Beteiligten zu 3 je zur Hälfte beerbt worden.