Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung der Ehe
BGH, Urteil vom 01.04.1987 - Aktenzeichen IVa ZR 26/86
DRsp Nr. 1996/5770
Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung der Ehe
»§ 2077 BGB ist im Bereich der Lebensversicherung nicht entsprechend anzuwenden. Jedoch bedarf der bezugsberechtigte Ehegatte im Verhältnis zu dem Versicherten eines Rechtsgrundes, um die Versicherungssumme behalten zu dürfen. Mit dem Scheitern der Ehe fällt die Geschäftsgrundlage im Valutaverhältnis regelmäßig weg (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung).«