Streitig ist, ob der Freibetrag für Betriebsvermögen nach § 13a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 1 ErbStG für Wohngrundstücke gewährt werden kann, die beim Erwerb in eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingelegt wurden.
M. Z., die Großmutter des Klägers, war Alleineigentümerin u. a. des von ihr bewohnten Grundstücks T. Str. 16 und des Mietwohngrundstücks A. 10 in C. Das erstgenannte Grundstück war als Einfamilienhaus bewertet, letzteres als Mietwohngrundstück. Ertragsteuerlich erzielte sie aus dem letztgenannten Grundstück Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|