OLG München - Beschluss vom 02.02.2006
32 Wx 142/05
Normen:
KostO § 60 Abs. 4 ;
Fundstellen:
JurBüro 2006, 266
NJW-RR 2006, 648
OLGReport-München 2006, 365
Rpfleger 2006, 288
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 16.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 64 T 2350/05
AG Eggenfelden Grundbuch für Bd. Bl.,

Gebührenfreie Eintragung des Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft bei Vertrag über Erbauseinandersetzung

OLG München, Beschluss vom 02.02.2006 - Aktenzeichen 32 Wx 142/05

DRsp Nr. 2006/6893

Gebührenfreie Eintragung des Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft bei Vertrag über Erbauseinandersetzung

»Die Eintragung eines Miterben ist auch dann nach § 60 Abs. 4 KostO gebührenfrei, wenn er ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft erst auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages als Eigentümer eingetragen wird (Anschluss an: BayObLGZ 1979, 39 ff.; BayObLGZ 1993, 96/99). Dies gilt auch dann, wenn die Auseinandersetzung des Nachlasses dadurch erfolgt, dass ein Miterbe seinen Erbanteil an andere Miterben abtritt und er als Ausgleich ein Grundstück aus dem Nachlass erhält. Unerheblich ist, ob die Auseinandersetzung insgesamt durch einen oder mehrere Verträge geschieht, sofern nur die Zweijahresfrist eingehalten wird.«

Normenkette:

KostO § 60 Abs. 4 ;

Gründe:

I.