Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 27.08.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichtes Bremen-Blumenthal vom 17.08.2011 dahingehend geändert, dass der Gegenstandswert auf 324.919,94 € festgesetzt wird. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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