OLG Bremen - Beschluss vom 09.01.2012 (5 W 35/11)
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 27.08.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichtes Bremen-Blumenthal vom 17.08.2011 dahingehend geändert, dass der Gegenstandswert auf 324.919,94 € festgesetzt wird. Die [...]