Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 28.10.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 04.08.2010 wird dieser aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, der Antragstellerin den beantragten Erbschein zu erteilen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Gegenstandswert wird auf 15.788,- € festgesetzt.
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