FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.03.2001
5 K 1893/98
Normen:
ErbStG (1991) § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 ;

Geldzuwendung nach Eigentumserwerb an einem Grundstück ist keine mittelbare Grundstücksschenkung; Schenkungsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.03.2001 - Aktenzeichen 5 K 1893/98

DRsp Nr. 2004/7256

Geldzuwendung nach Eigentumserwerb an einem Grundstück ist keine mittelbare Grundstücksschenkung; Schenkungsteuer

Wird erst nachträglich nach dem Eigentumserwerb ein Geldbetrag mit der Maßgabe hingegeben, ihn zur Tilgung des Kaufpreises für das Grundstück zu verwenden, kann die Zuwendung nicht mehr als mittelbare Grundstücksschenkung gewertet werden, da die Zuwendung nicht mehr zum Zwecke des Erwerbs eines Grundstücks erfolgt ist.

Normenkette:

ErbStG (1991) § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob bei der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer auf den hingegebenen Geldbetrag oder den Grundstückswert abzustellen ist.