Die Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten gemeinsam mit den gesondert verfolgten Frau B, wohnhaft in M (Landgerichtsbezirk Verden), und Frau N, wohnhaft in H (ebenfalls Landgerichtsbezirk Verden) als Miterben nach der am ##.##.2013 in M verstorbenen Frau C (im Folgenden: Erblasserin) in Anspruch. Gegen Frau N liegt ein vor dem AG Uelzen erwirkter, rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vor. Das Verfahren gegen Frau B soll nach Antrag der Klägervertreter vor dem Landgericht Verden anhängig gemacht bzw. fortgeführt werden.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|