Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 15. Mai 2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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