Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 22 vom 3.7.2015 unter Zurückweisung der Berufung im übrigen abgeändert:
Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger € 1.839.681,60 zu zahlen.
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