Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 7. Zivilsenat - vom 24. Februar 2021 -
Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 7.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger, der neben seiner Schwester Erbe nach seiner im Jahr 2009 verstorbenen Großmutter (nachfolgend Erblasserin) ist, macht gegen die Beklagte - die zweite Ehefrau seines (vorverstorbenen) Vaters - in der dritten Stufe einer Klage gemäß § 254 ZPO Wert- beziehungsweise Schadensersatz für Nachlassgegenstände geltend.
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