I. Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind die gemeinschaftlichen Kinder der im Alter von 73 Jahren verstorbenen Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemanns. Die Ehegatten haben am 13.5.1972 in zwei getrennten Urkunden inhaltlich gleichlautende letztwillige Verfügungen errichtet. Die Erblasserin und ihr Ehemann haben jeweils eigenhändig den nachfolgenden Text niedergeschrieben und unterzeichnet:
Mein letzter Wille
Wir setzen uns hiermit gegenseitig als Alleinerben ein.
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